Corona und Wohnen

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Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen zur Einreise und Rückkehr aus Risikogebieten, Testpflicht und Quarantäne auf den folgenden Webseiten:

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Melden Sie sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt

Im Falle einer Quarantäne dürfen Sie Ihr Zuhause nicht verlassen. Halten Sie die angeordnete Quarantäne des Gesundheitsamtes und die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln genau ein.

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Bitte tragen Sie beim Verlassen der eigenen Wohneinheit, in den Aufzügen, Waschmaschinenräumen, im Fahrradkeller und auf den Verkehrswegen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbaren Atemschutz, jeweils ohne Ausatemventil. Halten Sie bitte überall den Abstand von 1,5 Metern zu unbekannten Dritten ein und achten bitte auf die Husten- und Niesetikette sowie Ihre Handhygiene.

Wir empfehlen die persönlichen Kontakte in gemeinschaftlich genutzten Küchen und Sanitärbereichen einzuschränken. Nutzen Sie diese Räumlichkeiten einzeln und nacheinander. Dabei kann es hilfreich sein, einen Nutzungsplan zu erstellen. Achten Sie auf die allgemeine Hygiene und Sauberkeit in Küchen und Bädern.

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In diesem Fall handeln wir nach den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamts. Dies gilt grundsätzlich bei allen Infektionskrankheiten, die in den Wohnanlagen auftreten können.

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Besteht Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, da Symptome auftreten, setzen Sie sich direkt telefonisch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die Kontakt zu einer bestätigt an COVID-19 erkrankten Person hatten, kontaktieren direkt das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

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Eine Stornierung des Mietvertrages aufgrund von Einreisebeschränkungen ist leider nicht möglich. Der Mietvertrag behält seine Gültigkeit und die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt weiterhin bestehen. Sie können Ihren Mietvertrag gemäß unseren Mietbedingungen mit Nachmieter:in oder Exmatrikulationsbescheinigung vorzeitig aufheben. Setzen Sie sich hierzu bitte mit Ihrem:Ihrer zuständigen Sachbearbeiter:in in Verbindung.

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Der Vertragsbeginn kann nicht verschoben werden. Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, können Sie Ihr Angebot absagen und sich auf den von Ihnen gewünschten Einzugsmonat neu bewerben. Sollten wir zu diesem Zeitpunkt freie Zimmerkapazitäten haben, lassen wir Ihnen gerne erneut ein Angebot zukommen.

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Es gilt die Mindestwohndauer von zwei Semestern. Nach der Mindestwohndauer ist eine ordentliche Kündigung zum Semesterende möglich. Ob und wie lange Lehrveranstaltungen online stattfinden, ist die Entscheidung der jeweiligen Hochschule. Diese stellt keine Begründung für ein Mietminderungsrecht bzw. ein Sonderkündigungsrecht für Mietverträge mit dem Studentenwerk Leipzig dar. Wir als Studentenwerk stellen weiterhin die Zimmer vertragsgerecht mit dem vollen Service zur Verfügung. Die Zimmer können uneingeschränkt genutzt werden – auch für ein Online-Studium oder während einer erneuten Infektionswelle.

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Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren:Ihre zuständige Sachbearbeiter:in und schildern Sie Ihre Situation. Wir werden Ihren Antrag prüfen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Zustimmung die Verlängerung für den Vertrag nur für das volle Semester erfolgen kann. Sollte Ihr Zimmer bereits neu vergeben sein, müssen Sie in ein anderes Zimmer umziehen – dafür fällt eine Gebühr von 15 Euro an. 

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Nein, Sie sind weiterhin zur Zahlung Ihrer Miete verpflichtet. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem:Ihrer zuständigen Sachbearbeiter:in in Verbindung, um eine gemeinsame Lösung zu finden oder wenden Sie sich per E-Mail an wohnen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de


Zimmer und Wohnung

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Ja, wir vergeben nur Einzelzimmer in Wohngemeinschaften oder Einzelapartments. Jedes Zimmer oder Apartment ist abschließbar.

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Ja, Sie dürfen Ihr Zimmer nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten. Bitte beachten Sie aber dazu die Hinweise in Ihren Mietbedingungen. XI. Verpflichtungen des Mieters und XIII/1.

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Nein, das ist leider nicht möglich. Im Keller jedes Wohnheims befinden sich aber Waschmaschinen und ein Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.

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Unsere Zimmer sind in der Regel möbliert, allerdings können Sie im Studentenwohnheim Mainzer Straße 2a auch unmöblierte Zimmer anmieten und mit eigenen Möbeln bestücken.

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In einem möblierten Zimmer finden Sie ein Bett, einen Schrank, ein Regal, einen Schreibtisch und einen Stuhl.

Nicht vorhanden sind Bettzeug, Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher.

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Die Größe unserer Zimmer variiert von Wohnheim zu Wohnheim. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite anhand der Beispiel-Grundrisse über die Zimmergrößen: www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen.

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Nein. Begründet in den baulichen Gegebenheiten unserer Studentenwohnheime (teilweise Stahlbeton) sowie aus sicherheitstechnischen und administrativen Anforderungen ist die Bereitstellung von WLAN durch das Studentenwerk derzeit leider nicht möglich. Eine Internetverbindung kann nur über Netzwerkkabel im jeweiligen Wohnheimzimmer hergestellt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über einen sog. WLAN Router ein eigenes WLAN-Netz in Ihrem Mietbereich zu betreiben. Im Abschnitt „Dokumente zum Download“  auf unserer studNET-Seite haben wir für die Einrichtung von Routern im studNET eine exemplarische Anleitung bereitgestellt.

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Das Studentenwerk Leipzig betreibt in den Studentenwohnheimen ein geschlossenes Datennetz, welches im Sinne von Lehre, Studium und Forschung zu verwenden ist. Dafür werden ausreichende Datenmengen zur Verfügung gestellt. Die Kommunikationsanlagen des Studentenwerkes Leipzig verfügen nicht über freie Leitungen, die für eine Einspeisung von Internetleistungen externer Anbieter geeignet sind.


Bewerbung

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Nach Erhalt der Zulassung bzw. mit vorhandener Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich auf unserer Webseite www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen online bewerben.

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Es ist gestattet, dass sich eine andere Person, die Sie schriftlich bevollmächtigt haben, um Ihre Bewerbung kümmert. Die Unterzeichnung des Mietvertrages müssen Sie als Mieter:in dann jedoch persönlich vornehmen.

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Es gibt nur ein Angebot pro Bewerbung. Wenn Sie das erste Angebot ablehnen, müssen Sie sich erneut online für ein Zimmer bewerben. Bei freien Kapazitäten können wir Ihnen dann ein weiteres Angebot machen.

TIPP: Auch wenn das erste Angebot nicht in Ihrem Wunschwohnheim ist, nehmen Sie das Angebot an! Sie können dann nach einer Mindestwohndauer von einem Semester (6 Monate) einen Antrag auf Umzug stellen und bei freien Kapazitäten innerhalb unserer Wohnheime umziehen. Eine Umzugsgebühr von derzeit 15,00 Euro wird dafür erhoben.

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Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel ein Studienjahr, d.h. zwei Semester oder drei Trimester.

Für ausländische Programmstudierende (z. B. Erasmus) beträgt die Mindestwohndauer ein Semester bzw. ein Trimester.

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Auch Studierende anderer nicht Leipziger Hochschulen können sich jederzeit bewerben, doch bitte beachten Sie, dass Studierende der Leipziger Hochschulen bevorzugt behandelt werden.

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Nein. Wir vermieten entweder Einzelapartments oder Einzelzimmer in Wohngemeinschaften.

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Sie persönlich können Ihr Bewerbungsdatum nicht ändern. Aber Sie können uns eine E-Mail mit dem aktuellen Datum unter wohnen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de  schicken und wir werden die Änderung für Sie vornehmen.

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In der Regel ja. Bitte melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie sich für ein privates Zimmer entschieden haben. So haben wir die Chance, die Zimmer an andere interessierte Studierende zu vergeben.

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Nichtstudierende, dazu zählen auch Auszubildende, können leider nicht untergebracht werden. Voraussetzung für ein Zimmer im Studentenwohnheim ist es, dass Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind, Studierende an einer Leipziger Hochschule werden bevorzugt untergebracht. Für die Online-Bewerbung benötigen Sie eine zum gewünschten Beginn des Mietvertrages gültige Zulassung bzw. Immatrikulationsbescheinigung.

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Ja, wenn Sie immatrikulierte:r Studierende:r sind.

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Ja, Sie haben die Möglichkeit, in Ihrer Online-Bewerbung den Wunsch auf Zusammenwohnen mit einer bestimmten Person anzugeben. Wir werden versuchen, diesen Wunsch zu berücksichtigen.

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Zur Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung benötigen wir Ihren Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbescheinigung.

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Zu Beginn jedes Semesters gehen eine Vielzahl an Bewerbungen ein, die auch einzeln bearbeitet werden müssen. Die Vergabe für das Wintersemester beginnt in der Regel ab August. Wir werden uns sobald wie möglich bei Ihnen melden.

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Da viele Studierende auf ein Wohnheimzimmer warten, vergeben wir Fristen von einigen wenigen Tagen, in denen Sie sich entscheiden können, ob Sie das angebotene Zimmer annehmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist auf unser Angebot, vergeben wir das Zimmer an eine:n andere:n Studierende:n.


Miete und Vertrag

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Der Einzug erfolgt nach Mietvertragsabschluss und frühestens am Tag des Mietvertragsbeginns zu den Dienstzeiten des Hausmeisters. Fällt der Beginn des Mietverhältnisses auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Übergabe ab dem nachfolgenden Werktag (Montag - Freitag, nicht am 24.12. und 31.12.) zu den Dienstzeiten des Hausmeisters.

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Der Auszug muss spätestens zu dem im Mietvertrag oder auf der Kündigung genannten Mietvertragsende erfolgen. Die Rückgabe der Mietsache kann nur montags bis freitags spätestens bis 10.00 Uhr erfolgen. Fällt das Mietvertragsende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist das Zimmer am vorhergehenden Werktag (Montag bis Freitag) zu räumen. Am 24.12. und am 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen keine Rückgaben.

TIPP: Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Hausmeister in Verbindung, um einen Termin zum Auszug und zur Zimmerübergabe zu vereinbaren. 

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Vertragsverlängerungen sind möglich, vorausgesetzt Sie sind weiterhin immatrikuliert.

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Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.

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In der Regel nicht, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonates vergeben sind.

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Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Beitragsservices

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Sobald Sie ein Zimmerangebot angenommen haben, erhalten Sie die Mietvertragsunterlagen per E-Mail.

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Die Zimmer werden immer zum 1. des Monats vermietet. Somit hat die Zahlung der Miete für den vollen Monat zu erfolgen, egal wann der Einzug stattfindet.

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Die Zimmerpreise richten sich u. a. nach der Größe des Zimmers, der Ausstattung und der Lage des Wohnheims.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Preisspannen der Zimmer in den einzelnen Wohnheimen: www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen.

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Eine fristgemäße Kündigung ist erstmals nach Ablauf der Mindestwohndauer von einem Studienjahr mit einer Frist von 8 Wochen vor dem Ende des zweiten Semesters bzw. des dritten Trimesters zum Semester- bzw. Trimesterende möglich. Die Beendigung des Mietverhältnisses vor dem Ende des Semesters/Trimesters durch den:die Mieter:in ist nur im Einvernehmen mit dem:der Vermieter:in möglich, wenn der:die Mieter:in für den verbleibenden Zeitraum eine:n geeignete:n Nachmieter:in benennen kann.

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Die Mindestmietdauer beträgt ein Studienjahr, d.h. zwei Semester oder drei Trimester. Für ausländische Programmstudierende ist die Mindestwohndauer ein Semester bzw. ein Trimester.

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Nein, Versicherungen wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen individuell abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sofort nach Einzug eine Versicherung abzuschließen. Dies kann Ihnen im Falle eines Schadens hohe Kosten ersparen.


Sonstiges

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Auf folgenden Webseiten finden Sie Übernachtungsmöglichkeiten in Jugendherbergen bzw. Hostels in Leipzig: www.german.hostelworld.com.

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Leider ist eine Besichtigung nicht möglich ist, da die Zimmer bewohnt sind. Einen Eindruck der Zimmer können Sie aber in unseren Bildergalerien der einzelnen Wohnheime bekommen!

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Das erfragen wir nicht, da es sich jederzeit ändern kann. Hier ein Auszug aus unseren Mietbedingungen:

Das Rauchen ist in allen Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftsräumen sowie gemeinschaftlich genutzten Küchen und Sanitärzellen nicht gestattet.

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Versprechen können wir nichts, Einzelapartments sind nur in begrenzter Anzahl vorhanden.

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Zu Beginn jedes Semesters bewerben sich sehr viele Studierende für ein Zimmer. Wir versuchen, jedem:er Studierenden ein Zimmer anzubieten, können jedoch nicht alle Wünsche erfüllen.

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Bewerben lohnt sich immer.