
Fragen & Antworten zum Wohnen
Corona und Wohnen
Hinweise zur Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland
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Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen zur Einreise und Rückkehr aus Risikogebieten, Testpflicht und Quarantäne auf den folgenden Webseiten:
Ich muss in Quarantäne. Was muss ich beachten?
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Melden Sie sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt.
Im Falle einer Quarantäne dürfen Sie Ihr Zuhause nicht verlassen. Halten Sie die angeordnete Quarantäne des Gesundheitsamtes und die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln genau ein.
Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten im Wohnheim?
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Bitte tragen Sie beim Verlassen der eigenen Wohneinheit, in den Aufzügen, Waschmaschinenräumen, im Fahrradkeller und auf den Verkehrswegen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbaren Atemschutz, jeweils ohne Ausatemventil. Halten Sie bitte überall den Abstand von 1,5 Metern zu unbekannten Dritten ein und achten bitte auf die Husten- und Niesetikette sowie Ihre Handhygiene.
Wir empfehlen die persönlichen Kontakte in gemeinschaftlich genutzten Küchen und Sanitärbereichen einzuschränken. Nutzen Sie diese Räumlichkeiten einzeln und nacheinander. Dabei kann es hilfreich sein, einen Nutzungsplan zu erstellen. Achten Sie auf die allgemeine Hygiene und Sauberkeit in Küchen und Bädern.
Was passiert in den Studentenwohnheimen, wenn sich eine Person infiziert hat?
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In diesem Fall handeln wir nach den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamts. Dies gilt grundsätzlich bei allen Infektionskrankheiten, die in den Wohnanlagen auftreten können.
Ich habe den Verdacht einer SARS-Cov-2-Infektion. Was muss ich tun?
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Besteht Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, da Symptome auftreten, setzen Sie sich direkt telefonisch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
Personen, die Kontakt zu einer bestätigt an COVID-19 erkrankten Person hatten, kontaktieren direkt das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Ich habe meinen Mietvertrag bereits unterschrieben, kann aber aufgrund von Reisebeschränkungen bzw. fehlendem Visum nicht nach Leipzig kommen. Kann ich vom Mietvertrag zurücktreten?
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Eine Stornierung des Mietvertrages aufgrund von Einreisebeschränkungen ist leider nicht möglich. Der Mietvertrag behält seine Gültigkeit und die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt weiterhin bestehen. Sie können Ihren Mietvertrag gemäß unseren Mietbedingungen mit Nachmieter:in oder Exmatrikulationsbescheinigung vorzeitig aufheben. Setzen Sie sich hierzu bitte mit Ihrem:Ihrer zuständigen Sachbearbeiter:in in Verbindung.
Kann ich den Beginn des Mietvertrags verschieben?
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Der Vertragsbeginn kann nicht verschoben werden. Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, können Sie Ihr Angebot absagen und sich auf den von Ihnen gewünschten Einzugsmonat neu bewerben. Sollten wir zu diesem Zeitpunkt freie Zimmerkapazitäten haben, lassen wir Ihnen gerne erneut ein Angebot zukommen.
Ich bin bereits eingezogen und möchte vor Ende des Mietvertrags wieder ausziehen, etwa aufgrund einer eventuellen zweiten Infektionswelle. Kann ich vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten?
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Es gilt die Mindestwohndauer von zwei Semestern. Nach der Mindestwohndauer ist eine ordentliche Kündigung zum Semesterende möglich. Ob und wie lange Lehrveranstaltungen online stattfinden, ist die Entscheidung der jeweiligen Hochschule. Diese stellt keine Begründung für ein Mietminderungsrecht bzw. ein Sonderkündigungsrecht für Mietverträge mit dem Studentenwerk Leipzig dar. Wir als Studentenwerk stellen weiterhin die Zimmer vertragsgerecht mit dem vollen Service zur Verfügung. Die Zimmer können uneingeschränkt genutzt werden – auch für ein Online-Studium oder während einer erneuten Infektionswelle.
Meine Prüfungen bzw. mein Studium verlängert sich aufgrund der aktuellen Situation. Ich benötige daher eine Verlängerung meines Mietvertrages. Wie gehe ich vor?
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Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren:Ihre zuständige Sachbearbeiter:in und schildern Sie Ihre Situation. Wir werden Ihren Antrag prüfen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Zustimmung die Verlängerung für den Vertrag nur für das volle Semester erfolgen kann. Sollte Ihr Zimmer bereits neu vergeben sein, müssen Sie in ein anderes Zimmer umziehen – dafür fällt eine Gebühr von 15 Euro an.
Durch fehlende Einnahmen kann ich meine Miete nicht bezahlen. Kann meine Miete gekürzt oder erlassen werden?
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Nein, Sie sind weiterhin zur Zahlung Ihrer Miete verpflichtet. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem:Ihrer zuständigen Sachbearbeiter:in in Verbindung, um eine gemeinsame Lösung zu finden oder wenden Sie sich per E-Mail an wohnen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
Zimmer und Wohnung
Hat jeder sein eigenes Zimmer und ist dieses abschließbar?
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Ja, wir vergeben nur Einzelzimmer in Wohngemeinschaften oder Einzelapartments. Jedes Zimmer oder Apartment ist abschließbar.
Kann ich mein Zimmer selbst umgestalten?
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Ja, Sie dürfen Ihr Zimmer nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten. Bitte beachten Sie aber dazu die Hinweise in Ihren Mietbedingungen. XI. Verpflichtungen des Mieters und XIII/1.
Kann ich meine eigene Waschmaschinen anschließen?
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Nein, das ist leider nicht möglich. Im Keller jedes Wohnheims befinden sich aber Waschmaschinen und ein Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.
Kann oder muss ich selbst Möbel mitbringen?
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Unsere Zimmer sind in der Regel möbliert, allerdings können Sie im Studentenwohnheim Mainzer Straße 2a auch unmöblierte Zimmer anmieten und mit eigenen Möbeln bestücken.
Welche Ausstattung ist bereits im Zimmer/Apartment vorhanden?
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In einem möblierten Zimmer finden Sie ein Bett, einen Schrank, ein Regal, einen Schreibtisch und einen Stuhl.
Nicht vorhanden sind Bettzeug, Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher.
Wie groß sind die Zimmer im Durchschnitt?
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Die Größe unserer Zimmer variiert von Wohnheim zu Wohnheim. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite anhand der Beispiel-Grundrisse über die Zimmergrößen: www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen.
Gibt es in den Wohnheimen WLAN?
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Nein. Begründet in den baulichen Gegebenheiten unserer Studentenwohnheime (teilweise Stahlbeton) sowie aus sicherheitstechnischen und administrativen Anforderungen ist die Bereitstellung von WLAN durch das Studentenwerk derzeit leider nicht möglich. Eine Internetverbindung kann nur über Netzwerkkabel im jeweiligen Wohnheimzimmer hergestellt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, über einen sog. WLAN Router ein eigenes WLAN-Netz in Ihrem Mietbereich zu betreiben. Im Abschnitt „Dokumente zum Download“ auf unserer studNET-Seite haben wir für die Einrichtung von Routern im studNET eine exemplarische Anleitung bereitgestellt.
Ist es möglich, einen eigenen Vertrag mit einem externen Internetanbieter abzuschließen?
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Das Studentenwerk Leipzig betreibt in den Studentenwohnheimen ein geschlossenes Datennetz, welches im Sinne von Lehre, Studium und Forschung zu verwenden ist. Dafür werden ausreichende Datenmengen zur Verfügung gestellt. Die Kommunikationsanlagen des Studentenwerkes Leipzig verfügen nicht über freie Leitungen, die für eine Einspeisung von Internetleistungen externer Anbieter geeignet sind.
Bewerbung
Wann kann ich mich bewerben?
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Nach Erhalt der Zulassung bzw. mit vorhandener Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich auf unserer Webseite www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen online bewerben.
Darf sich auch eine andere Person um meine Bewerbung kümmern?
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Es ist gestattet, dass sich eine andere Person, die Sie schriftlich bevollmächtigt haben, um Ihre Bewerbung kümmert. Die Unterzeichnung des Mietvertrages müssen Sie als Mieter:in dann jedoch persönlich vornehmen.
Ich habe kein Angebot in meinem Wunschwohnheim erhalten. Wenn ich das erste angebotene Zimmer ablehne, bekomme ich dann noch ein weiteres Angebot?
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Es gibt nur ein Angebot pro Bewerbung. Wenn Sie das erste Angebot ablehnen, müssen Sie sich erneut online für ein Zimmer bewerben. Bei freien Kapazitäten können wir Ihnen dann ein weiteres Angebot machen.
TIPP: Auch wenn das erste Angebot nicht in Ihrem Wunschwohnheim ist, nehmen Sie das Angebot an! Sie können dann nach einer Mindestwohndauer von einem Semester (6 Monate) einen Antrag auf Umzug stellen und bei freien Kapazitäten innerhalb unserer Wohnheime umziehen. Eine Umzugsgebühr von derzeit 15,00 Euro wird dafür erhoben.
Ist eine Bewerbung für nur ein Semester möglich?
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Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel ein Studienjahr, d.h. zwei Semester oder drei Trimester.
Für ausländische Programmstudierende (z. B. Erasmus) beträgt die Mindestwohndauer ein Semester bzw. ein Trimester.
Ist es Studierenden anderer nicht Leipziger Hochschulen erlaubt sich zu bewerben?
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Auch Studierende anderer nicht Leipziger Hochschulen können sich jederzeit bewerben, doch bitte beachten Sie, dass Studierende der Leipziger Hochschulen bevorzugt behandelt werden.
Kann ich auch eine ganze Wohnung im Wohnheim mieten?
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Nein. Wir vermieten entweder Einzelapartments oder Einzelzimmer in Wohngemeinschaften.
Kann ich das Bewerbungsdatum ändern?
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Sie persönlich können Ihr Bewerbungsdatum nicht ändern. Aber Sie können uns eine E-Mail mit dem aktuellen Datum unter wohnen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de schicken und wir werden die Änderung für Sie vornehmen.
Kann ich meine Bewerbung widerrufen, wenn ich ein privates Zimmer gefunden habe?
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In der Regel ja. Bitte melden Sie sich sofort bei uns, falls Sie sich für ein privates Zimmer entschieden haben. So haben wir die Chance, die Zimmer an andere interessierte Studierende zu vergeben.
Kann ich mich als Nicht-Studierende:r für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben?
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Nichtstudierende, dazu zählen auch Auszubildende, können leider nicht untergebracht werden. Voraussetzung für ein Zimmer im Studentenwohnheim ist es, dass Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind, Studierende an einer Leipziger Hochschule werden bevorzugt untergebracht. Für die Online-Bewerbung benötigen Sie eine zum gewünschten Beginn des Mietvertrages gültige Zulassung bzw. Immatrikulationsbescheinigung.
Kann ich mich bewerben, wenn ich ein Praktikum in Leipzig mache?
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Ja, wenn Sie immatrikulierte:r Studierende:r sind.
Kann man sich auch zu zweit für eine Wohngemeinschaft bewerben?
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Ja, Sie haben die Möglichkeit, in Ihrer Online-Bewerbung den Wunsch auf Zusammenwohnen mit einer bestimmten Person anzugeben. Wir werden versuchen, diesen Wunsch zu berücksichtigen.
Welche Unterlagen sind für die Bewerbung notwendig?
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Zur Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung benötigen wir Ihren Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbescheinigung.
Wie lange dauert es, bis ich ein Angebot bekomme?
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Zu Beginn jedes Semesters gehen eine Vielzahl an Bewerbungen ein, die auch einzeln bearbeitet werden müssen. Die Vergabe für das Wintersemester beginnt in der Regel ab August. Wir werden uns sobald wie möglich bei Ihnen melden.
Wieviel Zeit habe ich, mich für ein angebotenes Zimmer zu entscheiden?
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Da viele Studierende auf ein Wohnheimzimmer warten, vergeben wir Fristen von einigen wenigen Tagen, in denen Sie sich entscheiden können, ob Sie das angebotene Zimmer annehmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist auf unser Angebot, vergeben wir das Zimmer an eine:n andere:n Studierende:n.
Miete und Vertrag
Ab wann kann ich einziehen?
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Der Einzug erfolgt nach Mietvertragsabschluss und frühestens am Tag des Mietvertragsbeginns zu den Dienstzeiten des Hausmeisters. Fällt der Beginn des Mietverhältnisses auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Übergabe ab dem nachfolgenden Werktag (Montag - Freitag, nicht am 24.12. und 31.12.) zu den Dienstzeiten des Hausmeisters.
Bis wann muss ich ausziehen?
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Der Auszug muss spätestens zu dem im Mietvertrag oder auf der Kündigung genannten Mietvertragsende erfolgen. Die Rückgabe der Mietsache kann nur montags bis freitags spätestens bis 10.00 Uhr erfolgen. Fällt das Mietvertragsende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist das Zimmer am vorhergehenden Werktag (Montag bis Freitag) zu räumen. Am 24.12. und am 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen keine Rückgaben.
TIPP: Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Hausmeister in Verbindung, um einen Termin zum Auszug und zur Zimmerübergabe zu vereinbaren.
Ist eine Vertragsverlängerung möglich?
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Vertragsverlängerungen sind möglich, vorausgesetzt Sie sind weiterhin immatrikuliert.
Kann ich Haustiere mitbringen?
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Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.
Kann ich mein Zimmer schon früher beziehen?
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In der Regel nicht, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonates vergeben sind.
Was muss ich als Mieter:in bezüglich des Rundfunkbeitrages beachten?
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Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Beitragsservices.
Wie erhalte ich meinen Mietvertrag?
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Sobald Sie ein Zimmerangebot angenommen haben, erhalten Sie die Mietvertragsunterlagen per E-Mail.
Wie hoch ist die Miete, wenn ich erst Mitte des Monats einziehe?
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Die Zimmer werden immer zum 1. des Monats vermietet. Somit hat die Zahlung der Miete für den vollen Monat zu erfolgen, egal wann der Einzug stattfindet.
Wie hoch sind die Mieten?
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Die Zimmerpreise richten sich u. a. nach der Größe des Zimmers, der Ausstattung und der Lage des Wohnheims.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Preisspannen der Zimmer in den einzelnen Wohnheimen: www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen.
Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
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Eine fristgemäße Kündigung ist erstmals nach Ablauf der Mindestwohndauer von einem Studienjahr mit einer Frist von 8 Wochen vor dem Ende des zweiten Semesters bzw. des dritten Trimesters zum Semester- bzw. Trimesterende möglich. Die Beendigung des Mietverhältnisses vor dem Ende des Semesters/Trimesters durch den:die Mieter:in ist nur im Einvernehmen mit dem:der Vermieter:in möglich, wenn der:die Mieter:in für den verbleibenden Zeitraum eine:n geeignete:n Nachmieter:in benennen kann.
Wie lang ist die Mindestwohndauer?
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Die Mindestmietdauer beträgt ein Studienjahr, d.h. zwei Semester oder drei Trimester. Für ausländische Programmstudierende ist die Mindestwohndauer ein Semester bzw. ein Trimester.
Ist eine Versicherung für Hausrat oder Haftpflicht in der Miete inbegriffen?
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Nein, Versicherungen wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen individuell abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sofort nach Einzug eine Versicherung abzuschließen. Dies kann Ihnen im Falle eines Schadens hohe Kosten ersparen.
Sonstiges
Gibt es günstige Übernachtungsmöglichkeiten in Leipzig?
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Auf folgenden Webseiten finden Sie Übernachtungsmöglichkeiten in Jugendherbergen bzw. Hostels in Leipzig: www.german.hostelworld.com.
Ist eine Besichtigung vor dem Einzug möglich?
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Leider ist eine Besichtigung nicht möglich ist, da die Zimmer bewohnt sind. Einen Eindruck der Zimmer können Sie aber in unseren Bildergalerien der einzelnen Wohnheime bekommen!
Ist mein:e Zimmernachbar:in Raucher:in?
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Das erfragen wir nicht, da es sich jederzeit ändern kann. Hier ein Auszug aus unseren Mietbedingungen:
Das Rauchen ist in allen Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftsräumen sowie gemeinschaftlich genutzten Küchen und Sanitärzellen nicht gestattet.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich ein Einzelapartment bekomme?
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Versprechen können wir nichts, Einzelapartments sind nur in begrenzter Anzahl vorhanden.
Wie hoch sind die Chancen, einen Wohnheimplatz zu bekommen?
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Zu Beginn jedes Semesters bewerben sich sehr viele Studierende für ein Zimmer. Wir versuchen, jedem:er Studierenden ein Zimmer anzubieten, können jedoch nicht alle Wünsche erfüllen.
Wie hoch sind die Chancen, noch ein Zimmer zu bekommen, wenn ich mich sehr spät bewerbe?
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Bewerben lohnt sich immer.
Kontakt
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Studentisches Wohnen
-
Adresse:Goethestraße 63. Etage 04109 Leipzig
-
E-Mail:wohnen {{ätt}} studentenwerk-leipzig {{punkt}} de
-
Telefon:+49 341 9659-880