9-Euro-Ticket reduziert den Semesterticketbeitrag

22-06-07_adobestock_201838218_web

Studierende des Sommersemesters 2022 erhalten rückwirkende Ermäßigung des Semesterticketbeitrags im Zuge der Umsetzung des 9-Euro-Tickets.

Bei der Umsetzung des vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen 9-Euro-Tickets in Deutschland wird das Semesterticket dem 9-Euro-Ticket gleichgestellt und gilt bundesweit über den gesamten Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 als 9-Euro-Ticket und berechtigt im Aktionszeitraum zur Fahrt im bundesweiten ÖPNV und Regionalverkehr (ausgenommen IC, EC, ICE und private Anbieter wie Flixtrain).

Im Zuge dessen erhalten Leipziger Studierende, die im Sommersemester 2022 den vollen Semesterticketbeitrag (im Semesterbeitrag enthalten) gezahlt haben, zudem eine anteilige Gutschrift bzw. Erstattung des gezahlten Semesterticketbeitrags für die Monate Juni bis August 2022 in Höhe von 50,50 Euro. Die Umsetzung erfolgt über die jeweilige Hochschule.

  • Für Leipziger Studierende, die im Sommersemester 2022 den vollen Semesterticketbeitrag bezahlt haben, wird diese Gutschrift bei der Rückmeldung zum WS 2022/23 mit dem regulär laut Beitragsordnung der jeweiligen Hochschule zu zahlendem Semesterticketbeitrag verrechnet. Bitte lesen Sie die Anweisungen Ihrer Hochschule zum Semesterbeitrag für das Wintersemester genau, bevor Sie die Überweisung des Semesterbeitrags vornehmen!
  • Leipziger Studierende, die im Sommersemester 2022 den vollen Semesterticketbeitrag gezahlt haben und sich nicht wieder für das Wintersemester 2022/23 an ihrer Leipziger Hochschule zurückmelden, können nach Ablauf der Rückmeldefristen für das Wintersemester eine entsprechende anteilige Erstattung des Semesterticketbeitrags in Höhe von 50,50 Euro beantragen. Das Antragsverfahren wird zurzeit noch ausgestaltet. Nähere Informationen folgen.
  • Leipziger Studierende, die im Sommersemester 2022 nicht den vollen Semesterticketbeitrag gezahlt haben (z. B. weil Sie eine Erstattung des Semesterticketbeitrags wegen Schwerbehinderung oder Auslandsaufenthalts erhalten haben), haben entsprechend auch keinen Anspruch auf Gutschrift bzw. Erstattung und überweisen bei der Rückmeldung für das Wintersemester 2022/23 bitte den vollen regulären Semesterbeitrag.