
Mobilitätsfonds
Wiedereinführung des Beitrags zum Mobilitätsfonds
Der Beitrag für den Mobilitätsfonds ist momentan ausgesetzt. Ab dem Sommersemester 2023 wird er in Höhe von 2,00 Euro wiedereingeführt.
Alle Studierenden zahlen zusammen mit ihrem Semesterbeitrag in den Mobilitätsfonds ein. Die Leistungen, die aus dem Mobilitätsfonds finanziert werden, können daher von allen beitragspflichtigen Studierenden genutzt werden. Als Nachweis bei der Nutzung (bspw. einer Fahrradselbsthilfewerkstatt) dient der gültige Studienausweis.
Studentische Projekte und Beiträge zum Semesterticket insbesondere zur Unterstützung der studentischen Radfahrenden können aus dem Mobilitätsfonds finanziert werden. Seit Bestehen des "Leipziger Modells" wurden u.a. Radständer an vielen Hochschulstandorten der Stadt aus diesem Fonds finanziert. Auch die Nutzung der Fahrradselbsthilfewerkstätten wird durch den Fonds ermöglicht.
Die Kooperation mit dem Studitransporter über vergünstigte kurzfristige Transporteranmietungen für Studierende wurde beendet, da es mittlerweile verschiedene vergleichbare Angebote von privaten Anbietern am Studienstandort Leipzig gibt.
Die Mittelvergabe für studentische Mobilitätsprojekte erfolgt auf schriftlichen Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Anträge können von allen Studierenden der zugeordneten Hochschulen gestellt werden. Der Nutzen der beantragten Projekte sollte in der Regel durch den jeweils zuständigen Fachschaftsrat bzw. Studierendenrat bestätigt werden. Es entscheidet der Semesterticketausschuss (STA) des Studentenwerkes.
Gegen die Entscheidungen des Ausschusses kann binnen vier Wochen nach Bekanntgabe beim Verwaltungsrat Widerspruch eingelegt werden. Der Verwaltungsrat entscheidet dann auf seiner nächsten regulären Sitzung erneut und endgültig über diesen Sachverhalt.
Antragstellung:
Studentenwerk Leipzig / Semesterticketausschuss
Postfach 100 928
04009 Leipzig