Antrag und Informationen

Wichtiges zum
BAföG

Studierende können Leistungen nach dem BAföG über den digitalen Antragsassistenten „BAföG Digital“ beantragen. Der BAföG-Antrag lässt sich unkompliziert am Computer über einen Zugang zum Online-Tool mit allen notwendigen Daten erstellen, bearbeiten und digital versenden. Alle erforderlichen Formblätter werden in einfacher und übersichtlicher Weise zusammengefügt. Erfolgt die Authentifizierung mittels elektronischem Personalausweis, wird der Antrag vollständig elektronisch übersandt und die:der Antragsteller:in erhält eine automatische Mitteilung über den Antragseingang.

Vorteile von BAföG Digital:

  • BAföG‐Antrag bequem online erstellen, bearbeiten und digital verschicken
  • selbsterklärendes und verständliches Online-Tool
  • Schritt für Schritt mit dem Antragsassistenten 
  • Upload-Funktion erforderlicher Dokumente und Nachweise
  • BAföG‐Antrag kann als Zwischenstand gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden.
  • Bearbeitungsstatus stets einsehbar
  • Registrierung mit oder ohne den neuen Personalausweis möglich
  • Mit „Online-Ausweis“: automatische Übermittlung an das Amt für Ausbildungsförderung

Die Formblätter können alternativ weiterhin per Post, als E-Mail-Anhang oder außerhalb der Öffnungszeiten in unserem BAföG-Briefkasten im Erdgeschoss der Goethestr. 6 übergeben werden.

Ein Stempel vom Amt für Ausbildungsförderung steht auf einem Stapel Akten.

Amt für Ausbildungsförderung

Goethestraße 6
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 9659-5

E-Mail schreiben

Persönliche Sprechzeiten vor Ort

Dienstag
13:00 – 16:00

Donnerstag
09:00 – 11:00

Telefonsprechzeiten

Mittwoch
09:00 – 11:00

Die Formblätter können außerdem auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden und liegen zudem im Erdgeschoss des Studentenwerkes (Goethestraße 6) zum Mitnehmen aus.

Wenn du Fragen oder Feedback zum Online-Antrag haben, schreibe uns: bafoegamt@studentenwerk-leipzig.de

Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung

  • Vermögensnachweise sind älter als 14 Tage ab Antragseingang bzw. nach Antragseingang datiert.

    Achte auf die Aktualität deiner Nachweise. Ein Antrag auf BAföG-Förderung ist nur dann vollständig, wenn deine eingereichten Vermögensnachweise, wie beispielsweise Kontoauszüge, ab Antragseingang nicht älter sind als 14 Tage. Auch eine Datierung nach Antragseingang ist ungültig.

    Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.

  • Konto-/Walletinhaber:in und Datumsangabe auf Vermögensnachweisen nicht erkennbar

    Auf Vermögensnachweisen und Nachweisen zu digitalen Vermögen/Wallets müssen Konto-/Walletinhaber:in sowie die Datumsangabe erkennbar sein (Screenshots sind ungeeignet).

    Liegt der Gesamtwert des Vermögens im Zeitpunkt der Antragstellung bei weniger als 10.000 Euro, kann die Erklärung zur vereinfachten Vermögensfeststellung (s. Downloads) abgegeben werden. In diesem Fall müssen keine weiteren Vermögensnachweise wie Kontoauszüge, Depotstände, etc. vorgelegt werden.

  • Antrag, Formblätter oder sonstige Erklärungen sind nicht unterschrieben bzw. fehlt die Namensnennung

    Ein vollständiger Antrag setzt entweder die eigenhändige Unterschrift oder die Namensnennung in Druckbuchstaben am Ende des Antrags bzw. jedes Formblatts bzw. jeder Erklärung voraus. Um nichts zu übersehen empfehlen wir die Nutzung von www.bafög-digital.de.

  • Selbe Antragsunterlagen nicht mehrfach einreichen

    Wird ein unterschriebener Antrag eingescannt per E-Mail oder über die Plattform www.bafög-digital.de digital an das Amt für Ausbildungsförderung übermittelt, ist die Nachsendung des Originaldokuments per Post in der Regel nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen und Nachweise wie z.B. Mietvertrag oder Studienbescheinigung.

  • Bescheinigung nach § 9 BAföG fehlt oder es wird nur die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht.

    Die § 9 BAföG-Bescheinigung ist nicht mit der regulären Immatrikulationsbescheinigung gleichzusetzen. Vergewissere dich deshalb, ob du die § 9 BAföG-Bescheinigung deinem Antrag beigelegt hast. Diese findest du zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung in deinem Hochschul-Portal zum Download.

  • Bei alternativen Antwortmöglichkeiten wird nichts ausgewählt.

    Bei Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten muss in jedem Fall eine Antwortauswahl getroffen werden.

    Oftmals werden beispielsweise Ja/Nein-Fragen übersehen. Insbesondere im Formblatt 1 unter „Anschrift während der Ausbildung“ bei der Frage, ob der*die Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Auch die Ja/Nein-Frage zum Erzielen von Einkommen während des BAföG-Bewilligungszeitraumes unter „Angaben zur Einkommensfeststellung“ wird häufig übersehen.

  • Zwischenzeiten werden nicht richtig angegeben.

    Hier ist die Rede von Formblatt 1 zum Abschnitt „Schulischer und beruflicher Werdegang“.

    Als „Zwischenzeit“ gilt ein nicht näher zu begründender Zeitabschnitt von maximal 3 Monaten. Jeder Zeitraum, der länger ist als diese 3 Monate, muss von dir näher begründet werden.

  • Bescheide der Eltern über Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. fehlen.

    Für sämtliche Bezüge dieser Art sind Bescheinigungen einzureichen.

    Dazu gehören beispielsweise:

    • Krankengeld
    • Arbeitslosengeld
    • Kurzarbeitergeld
    • Elterngeld
    • usw.
  • Steuerbescheid der Eltern ist unvollständig.

    Vergewissere dich, dass du alle Seiten des Steuerbescheids deiner Eltern einreichst (inklusive Dienstsiegel).

  • BAföG-Negativbescheinigung wird gar nicht oder unvollständig beantragt.

    Wenn du keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen hast und deshalb eine Negativbescheinigung benötigst (z.B. zur Vorlage bei der Wohngeldstelle oder beim Jobcenter), musst du dafür einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen (Formblatt 1). Zu dem Antrag ist die Bescheinigung § 9 BAföG und gegebenenfalls eine kurze Begründung einzureichen.

Mit BAföG ins Ausland

Wer im Inland BAföG erhält, hat oftmals auch im Ausland gute Chancen auf eine BAföG-Förderung. Selbst wenn Studierende in Deutschland kein BAföG erhalten, kann sich ein BAföG-Antrag fürs Ausland lohnen.

Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Dasselbe gilt für Praktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Vielmehr sind Extra-Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung bei gesonderten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Eine Übersicht über die je nach Zielland zuständigen Auslandsämter befindet sich auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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